
Energie neu gedacht. Nachhaltig. Effizient. Zukunftssicher.
Fernüberwachungsvertrag für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Energiespeichersysteme (ESS)
Zwischen:
Innowatt24 GmbH & Co. KG, Marlene-Dietrich-Allee 14, 14482 Potsdam, vertreten durch Romana Wallantin
- nachfolgend Dienstleister genannt -
Und:
dem jeweiligen Vertragspartner, der den Fernüberwachungsvertrag elektronisch über die Webseite www.innowatt24.com abschließt,
- nachfolgend Kunde -
Präambel
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Der Dienstleister bietet professionelle Dienstleistungen zur Fernüberwachung von RCT Power ESS an. Ziel dieses Vertrags ist es, den sicheren und effizienten Betrieb der Anlagen des Kunden zu gewährleisten und technische Unterstützung im Rahmen der geltenden Herstellergarantie zu leisten.
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§1 Vertragsgegenstand
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Der Dienstleister überwacht die RCT Power ESS des Kunden mithilfe eines Fernüberwachungssystems.
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Die Dienstleistungen umfassen:
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Überwachung der Anlagenleistung und Energieerzeugung
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Fehlermeldungen und Störungsanalysen
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Bereitstellung regelmäßiger Leistungsberichte
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§2 Pflichten des Dienstleisters
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Der Dienstleister gewährleistet die DSGVO-konforme Verarbeitung der erhobenen Daten.
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Störungen werden ausschließlich während der Öffnungszeiten, Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 10.00 bis 14.00 Uhr bearbeitet. Innerhalb dieser Zeiten erfolgt eine zeitnahe Reaktion auf Fehlermeldungen.
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Im Falle einer Herstellergarantie werden defekte Teile gemäß den Garantiebestimmungen des Herstellers kostenneutral ersetzt. Nach Eintreffen des Tauschgeräts oder Ersatzteils koordiniert der Dienstleister den entsprechenden Serviceeinsatz mit den zuständigen Elektrofachbetrieb.
§3 Pflichten des Kunden
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Der Kunde stellt einen stabilen Internetzugang für die Überwachungssysteme bereit, es liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers, die Einbindung des Systems in sein Netzwerk sicherzustellen.
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Der Kunde gewährt dem Dienstleister Zugang zu den relevanten Anlagen und Schnittstellen.
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Die An- und Abfahrtskosten bei Serviceeinsätzen trägt der Kunde.
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Nicht enthaltene Leistungen (z. B. Vor-Ort-Einsätze) werden separat nach Aufwand berechnet.
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Der Kunde haftet für selbst verursachte Ausfälle der Anlage. Es sind die Garantiebestimmungen des Herstellers zu beachten.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
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Der Kunde zahlt eine monatliche Vergütung entsprechend dem gewählten Wartungsplan. Die jeweils gültigen Preise sind auf der Webseite www.innowatt24.com ausgewiesen.
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Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus.
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Zahlungen sind spätestens acht Tage nach Rechnungsdatum zu leisten.
§5 Vertragslaufzeit und Kündigung
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Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
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Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung durch eine der Vertragsparteien erfolgt.
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Die Kündigungsfrist beträgt 90 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
§6 Datenschutz und Vertraulichkeit
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Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche erhobenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die im Vertrag genannten Zwecke zu verwenden.
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Der Dienstleister wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten ergreifen.
§7 Haftung
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Der Dienstleister haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm verursacht wurden. Für Schäden von Fremdfirmen übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
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Eine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§8 Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Potsdam.
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