ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
FÜR FERNÜBERWACHUNG UND REMOTE-SUPPORT
Ausschließlich für Verbraucher und ausschließlich für den Onlineabschluss
der
innowatt24 GmbH & Co. KG
Oderstraße 56, 14513 Teltow,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin innowatt24 Verwaltungs GmbH,
diese vertreten durch die Geschäftsführerin Romana Wallantin
- nachfolgend „innowatt24“ -
TEIL A - ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge zwischen der innowatt24 GmbH & Co. KG (nachfolgend „innowatt24“) und natürlichen Personen, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließen (Verbraucher). Der Verbraucher gibt seine für den Vertragsschluss notwendigen Daten (essentialia negotii) in dem hierfür vorgesehenen Onlineformular ein und wird als Auftraggeber (Verbraucher) im Sinne dieses Vertrages behandelt.
(2) Der Online-Bestellprozess ist nicht für Unternehmer, juristische Personen oder gewerblich betriebene Anlagen bestimmt. Für solche Vertragsverhältnisse ist ein gesonderter B2B-Vertrag erforderlich.
(3) Gegenstand des Vertrages ist die digitale Betreuung einer vom Verbraucher privat betriebenen Photovoltaikanlage und gegebenenfalls der in der Bestellübersicht bezeichneten Speicher-, Wechselrichter- oder Energiesysteme.
§ 2 Vertragsschluss im Online-Bestellprozess
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Webseite stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Der Verbraucher wählt den Tarif, gibt die erforderlichen Kunden- und Anlagendaten ein und gibt durch Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche ein verbindliches Angebot ab.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald innowatt24 die Bestellung in Textform bestätigt oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers mit der Leistung beginnt. Die automatisierte Eingangsbestätigung allein stellt nur dann die Vertragsannahme dar, wenn sie ausdrücklich als Vertragsbestätigung bezeichnet ist.
(3) Die Vertragsbestätigung wird dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail mit den Vertragsunterlagen als PDF, übermittelt. Diese Vertragsbedingungen werden mit Unterschrift im Onlineformular bestätigt.
(4) Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: die individuelle Bestell- und Vertragsbestätigung, die Vertrags- und Bestellübersicht, diese Vertragsbedingungen, das SLA, das tarifbezogene Leistungs- und Preisblatt sowie die ausdrücklich einbezogenen Anlagen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungscharakter
(1) innowatt24 erbringt ein digitales Service-Abonnement zur Fernüberwachung, technischen Analyse und Unterstützung bei Störungen der in der Vertragsbestätigung bezeichneten Anlage.
(2) Die Leistungen sind Dienstleistungen. innowatt24 schuldet eine fachgerechte Tätigkeit innerhalb des vereinbarten dienstvertraglichen Umfangs, jedoch keinen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anlagenverfügbarkeit und keine bestimmte Stromerzeugung, Einspeisung oder Kostenersparnis.
(3) Die Leistung wird ausschließlich über digitale Kommunikationswege, Hersteller- oder Monitoringportale, Fernzugriff, Telefon, E-Mail oder vergleichbare Fernkommunikationsmittel erbracht.
§ 4 Einrichtung und technische Voraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass die Anlage über ein von innowatt24 unterstütztes und erreichbares Hersteller- oder Monitoringportal angebunden ist und der Verbraucher die erforderlichen Zugriffsrechte technisch wirksam bereitstellt.
(2) innowatt24 prüft im Rahmen des Onboardings, ob die Anlage aus der Ferne erreichbar ist. Ist eine Einbindung technisch nicht möglich, informiert innowatt24 den Verbraucher unverzüglich. Kann auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist keine technische Anbindung hergestellt werden, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich der nicht anbindbaren Anlage kündigen; bereits gezahlte Entgelte werden anteilig erstattet.
(3) Passwörter sollen nicht per unverschlüsselter E-Mail oder als Bestandteil dieses Vertragsdokuments übermittelt werden. Soweit technisch möglich, richtet der Verbraucher einen gesonderten Servicezugang mit den für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechten ein.
§ 5 Fernüberwachung
(1) Die Fernüberwachung erfolgt ausschließlich anhand der Daten, Meldungen und Zugriffsmöglichkeiten, die das jeweilige Hersteller- oder Monitoringportal bereitstellt. innowatt24 ist nicht Betreiber dieser Portale und kann deren Verfügbarkeit, Datenqualität oder Funktionsumfang nicht gewährleisten.
(2) Die Überwachung umfasst die Sichtung verfügbarer Status- und Fehlermeldungen sowie die technische Einordnung erkennbarer Auffälligkeiten innerhalb der vereinbarten Servicezeiten. Eine anlassbezogene Prüfung wird insbesondere durch eine Portal- oder Kundenmeldung ausgelöst.
(3) Eine permanente persönliche Kontrolle, eine tägliche manuelle Prüfung sämtlicher Anlagenparameter, eine lückenlose Echtzeitüberwachung sowie eine 24-Stunden- oder 7-Tage-Betriebsüberwachung sind nicht geschuldet. Planmäßige manuelle Prüfungen finden nur statt, wenn und in der Anzahl, die im gebuchten Tarif ausdrücklich ausgewiesen ist.
(4) Kann die Anlage oder das Portal keine Meldung übermitteln, ist die Meldung verspätet oder fehlerhaft oder ist der Fernzugriff unterbrochen, kann innowatt24 die betreffende Störung nicht oder nur verzögert erkennen.
§ 6 Remote-Support und technische Fehleranalyse
(1) Der Remote-Support umfasst im tariflich vereinbarten Umfang die Entgegennahme von Supportanfragen, die Sichtung von Fehler- und Logdaten, eine erste technische Fehleranalyse, die Mitteilung von Analyseergebnissen und Handlungsempfehlungen sowie – soweit technisch möglich und vom Vertragsumfang gedeckt – die Durchführung geeigneter Fernmaßnahmen.
(2) Eine Handlungsempfehlung ersetzt keine Prüfung, Reparatur oder Sicherheitsbewertung durch einen Elektrofachbetrieb vor Ort. Der Verbraucher darf aufgrund einer Remote-Empfehlung keine Arbeiten durchführen, die elektrotechnische Fachkunde voraussetzen.
(3) Ergibt die Analyse, dass eine Fernbehebung nicht möglich oder nicht sachgerecht ist, informiert innowatt24 den Verbraucher und empfiehlt die Beauftragung eines geeigneten Fachbetriebs oder Herstellers.
§ 7 Herstellerkommunikation und Dokumentation
(1) Soweit der gebuchte Tarif dies umfasst, unterstützt innowatt24 den Verbraucher bei der Kommunikation mit Herstellern oder Plattformbetreibern, insbesondere durch Übermittlung technischer Fehlerbeschreibungen, Logdaten und Anlageninformationen sowie durch Nachverfolgung technischer Rückfragen.
(2) innowatt24 ist nicht Hersteller, Garantiegeber oder Netzbetreiber und schuldet weder die Anerkennung eines Garantie- oder Gewährleistungsfalls noch eine bestimmte Bearbeitungsdauer oder Entscheidung des Dritten.
(3) innowatt24 dokumentiert die wesentlichen Bearbeitungsschritte, Fernzugriffe und vorgenommenen Parameteränderungen in einem Serviceprotokoll. Eine Kopie wird dem Verbraucher auf Anfrage in Textform zur Verfügung gestellt.
§ 8 Supportkontingent und Verbrauch von Supporteinheiten
(1) Das im Tarif enthaltene jährliche Remote-Support-Kontingent wird in Supporteinheiten ausgewiesen. Eine Supporteinheit entspricht bis zu 15 Minuten aktiver Bearbeitungszeit durch innowatt24.
(2) Als aktive Bearbeitungszeit gelten insbesondere die technische Sichtung und Analyse, der Fernzugriff, eine Parametrierung, die Kommunikation mit dem Verbraucher oder einem Hersteller sowie die fallbezogene Dokumentation. Reine Wartezeiten auf Antworten des Verbrauchers oder eines Dritten werden nicht als aktive Bearbeitungszeit gerechnet.
(3) Mehrere Arbeitsschritte, die dieselbe technische Ursache betreffen, werden als ein Supportfall dokumentiert; der Verbrauch des Kontingents richtet sich jedoch nach der tatsächlich angefallenen aktiven Bearbeitungszeit. Angefangene 15-Minuten-Intervalle werden jeweils als eine Supporteinheit berechnet.
(4) innowatt24 informiert den Verbraucher, bevor das tarifliche Kontingent voraussichtlich überschritten wird. Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Beauftragung des Verbrauchers erbracht. Eine automatische kostenpflichtige Fortsetzung findet nicht statt.
(5) Nicht verbrauchte Supporteinheiten verfallen am Ende des jeweiligen Vertragsjahres. Eine Auszahlung oder Übertragung in das Folgejahr ist ausgeschlossen, soweit nicht im Tarif ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
§ 9 Nicht geschuldete Leistungen
(1) Der Vertrag umfasst ausschließlich die in der Bestellübersicht und diesen Vertragsbedingungen bezeichneten Fernleistungen. Nicht Vertragsbestandteil sind insbesondere Vor-Ort-Einsätze, Elektroinstallationen, Messungen oder Prüfungen vor Ort, Reparaturen, Austausch oder Einbau von Komponenten, Dach- oder Montagearbeiten, Arbeiten an Zähler- oder Netzbetreiberanlagen, Ersatzteile, Versandkosten, Herstellergebühren, regelmäßige Wartungen, Inspektionen, DGUV- oder VDE-Prüfungen, Notdienst, Bereitschaftsdienst oder eine garantierte Entstörung innerhalb einer bestimmten Zeit.
(2) Ebenfalls nicht geschuldet sind Leistungen des Herstellers, Garantiegebers, Netzbetreibers, Internetanbieters oder sonstiger Dritter. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers gegen innowatt24 aus einem gesonderten Kauf-, Werk- oder Installationsvertrag bleiben unberührt.
§ 10 Vor-Ort-Leistungen und Vermittlung von Fachbetrieben
(1) Stellt innowatt24 fest, dass ein Vor-Ort-Einsatz erforderlich oder zweckmäßig ist, kann innowatt24 dem Verbraucher auf Wunsch einen regionalen Elektrofachbetrieb oder Servicepartner benennen oder den Kontakt vermitteln.
(2) Eine solche Leistung wird nur aufgrund eines gesonderten Angebots und einer gesonderten Beauftragung erbracht. Vertragspartner für die Vor-Ort-Leistung ist der im Angebot bezeichnete Fachbetrieb, sofern nicht ausdrücklich innowatt24 selbst als Vertragspartner benannt wird.
(3) Aus der bloßen Empfehlung oder Kontaktvermittlung entsteht keine Pflicht von innowatt24, die Vor-Ort-Leistung selbst zu erbringen oder für die fachgerechte Ausführung eines rechtlich selbständigen Drittunternehmens einzustehen. Eine Haftung von innowatt24 für eigenes Auswahl- oder Vermittlungsverschulden bleibt nach Maßgabe von § 20 unberührt.
§ 11 Servicezeiten und Reaktionszeiten
(1) Die regulären Servicezeiten sind Montag bis Donnerstag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr, jeweils ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von innowatt24.
(2) Die Reaktionszeiten und Prioritäten ergeben sich aus dem SLA in Teil B. Sie bezeichnen die Frist bis zur qualifizierten Aufnahme und ersten technischen Bearbeitung des Falls, nicht die Frist bis zur Fehlerbeseitigung.
(3) Fristen beginnen, sobald innowatt24 innerhalb der Servicezeiten eine hinreichend konkrete Störungsmeldung und die für eine erste Prüfung erforderlichen Informationen sowie den technischen Zugriff erhalten hat. Außerhalb der Servicezeiten eingehende Meldungen gelten mit Beginn der nächsten Servicezeit als eingegangen.
§ 12 Fernzugriff und Änderungen von Einstellungen
(1) Der Verbraucher ermächtigt innowatt24 im Umfang des gebuchten Tarifs, auf die bezeichneten Hersteller- und Monitoringportale zuzugreifen, Diagnose- und Betriebsdaten auszulesen und technisch erforderliche Fernmaßnahmen durchzuführen.
(2) Änderungen von Parametern erfolgen nur innerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Zugriffsmöglichkeiten, durch entsprechend eingewiesene Personen und unter Beachtung der Sicherheits- und Herstellervorgaben. Sicherheitseinrichtungen werden nicht deaktiviert oder umgangen.
(3) Änderungen, die den Anlagenbetrieb, die Garantiebedingungen oder das Nutzungsverhalten wesentlich beeinflussen können, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verbrauchers. Ohne vorherige Zustimmung sind nur technisch reversible Maßnahmen zulässig, die zur Abwehr einer konkret drohenden Beschädigung erforderlich sind; der Verbraucher wird hierüber unverzüglich informiert.
(4) Der Verbraucher kann die Fernzugriffsberechtigung mit Wirkung für die Zukunft einschränken oder widerrufen. Soweit innowatt24 die vertragliche Leistung dadurch nicht mehr oder nur eingeschränkt erbringen kann, gelten die gesetzlichen Rechte; insbesondere kann eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen.
§ 13 Mitwirkungspflichten des Verbrauchers
(1) Der Verbraucher stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Anlagendaten, Zugriffsrechte und technischen Voraussetzungen vollständig und aktuell zur Verfügung. Er informiert innowatt24 unverzüglich über Änderungen an Zugangsdaten, Netzwerk, Portal, Anlagenkonfiguration oder Komponenten.
(2) Der Verbraucher hält die Internetverbindung der Anlage funktionsfähig und beachtet die Bedienungs-, Wartungs- und Sicherheitsvorgaben der Hersteller. Er unterlässt unkoordinierte Änderungen an Parametern oder Zugriffen, während innowatt24 einen Supportfall bearbeitet.
(3) Kann innowatt24 wegen einer fehlenden oder verspäteten Mitwirkung nicht leisten, gerät innowatt24 für die Dauer des Hindernisses nicht in Verzug. innowatt24 weist den Verbraucher auf erkennbare Mitwirkungshindernisse hin und setzt, soweit erforderlich, eine angemessene Frist zur Abhilfe.
§ 14 Sicherheitsrelevante Situationen
(1) Der Fernservice ist kein Notruf- oder Gefahrenabwehrsystem. Bei Rauchentwicklung, Brandgeruch, sichtbaren Schäden, ungewöhnlicher Erwärmung, elektrischen Geräuschen, Wassereintritt oder sonstigen Anzeichen einer unmittelbaren Gefahr hat der Verbraucher unverzüglich die örtlichen Sicherheits- und Notfallmaßnahmen zu ergreifen und gegebenenfalls Feuerwehr, Netzbetreiber oder einen Elektrofachbetrieb zu verständigen.
(2) innowatt24 kann aus Sicherheitsgründen von Fernmaßnahmen absehen und eine Prüfung vor Ort verlangen, wenn eine sichere Bewertung oder Durchführung aus der Ferne nicht möglich ist.
§ 15 Vergütung, Gesamtpreise und Zusatzleistungen
(1) Es gilt der im Online-Bestellprozess unmittelbar vor Abgabe der Bestellung hervorgehobene Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller für den gebuchten Tarif obligatorischen Preisbestandteile.
(2) Die Vergütung für den ersten Vertragszeitraum wird mit Vertragsschluss fällig, sofern in der Bestellübersicht kein späterer Termin oder eine andere Zahlungsweise ausgewiesen ist. Folgevergütungen werden zu Beginn des jeweiligen weiteren Abrechnungszeitraums fällig.
(3) Zusatzleistungen außerhalb des Tarifs werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung erbracht. Vor der Beauftragung erhält der Verbraucher eine klare Information über den Bruttopreis oder – wenn eine abschließende Berechnung noch nicht möglich ist – über den maßgeblichen Brutto-Verrechnungssatz und eine nachvollziehbare Kostenschätzung.
(4) Soweit der Verbraucher nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündigt und die Vergütung für einen darüber hinausgehenden Zeitraum bereits im Voraus gezahlt hat, erstattet innowatt24 den auf die Zeit nach Vertragsende entfallenden Anteil unverzüglich.
§ 16 Preisanpassung nach Ablauf der Mindestlaufzeit
(1) Der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis bleibt während der Mindestlaufzeit unverändert. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann innowatt24 den Preis höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten anpassen, soweit sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten nachweisbar verändern.
(2) Berücksichtigt werden ausschließlich Veränderungen der Personal- und Lohnkosten, der Kosten für die eingesetzten Software-, Portal- und Lizenzsysteme, der Energie- und Telekommunikationskosten sowie der unmittelbar zurechenbaren Versicherungs- und Verwaltungskosten. Kostensenkungen werden nach denselben Maßstäben preisreduzierend berücksichtigt. Eine Anpassung dient nicht der nachträglichen Erhöhung der Gewinnmarge.
(3) Die Anpassung ist auf den Umfang der Kostenveränderung und auf höchstens zehn Prozent des zuletzt vereinbarten Jahrespreises begrenzt. innowatt24 teilt dem Verbraucher den neuen Preis, die maßgeblichen Gründe und den Zeitpunkt des Inkrafttretens mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit.
(4) Der Verbraucher kann den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung ohne zusätzliche Kosten kündigen. Auf dieses Recht wird in der Änderungsmitteilung deutlich hingewiesen.
§ 17 Zahlungsverzug und Leistungsaussetzung
(1) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. innowatt24 kann die laufenden Fernleistungen erst aussetzen, wenn der Verbraucher trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht zahlt und die Aussetzung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig ist.
(2) Eine Aussetzung erfolgt nicht, soweit der Verbraucher berechtigt Zahlungen zurückhält. Sicherheitsrelevante Hinweise, die innowatt24 bereits vorliegen und ohne wesentlichen Aufwand weitergegeben werden können, bleiben von einer Aussetzung unberührt.
§ 18 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat die in der Bestellübersicht angegebene Mindestlaufzeit, höchstens jedoch 24 Monate. Soweit dort nichts Abweichendes angegeben ist, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann anschließend von jeder Partei jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Der Verbraucher kann seine Kündigung in Textform oder über die auf der Webseite bereitgestellte Kündigungsfunktion erklären. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Mit Vertragsende beendet innowatt24 die regelmäßige Leistungserbringung, schließt offene Supportfälle geordnet ab, soweit dies ohne neue kostenpflichtige Leistung möglich ist, und löscht oder deaktiviert die für den Fernzugriff gespeicherten Zugangsdaten nach Maßgabe der Datenschutzhinweise.
§ 19 Störungen von Drittplattformen und höhere Gewalt
(1) Die Leistungserbringung hängt teilweise von Herstellerportalen, Cloudsystemen, Telekommunikationsnetzen, Internetverbindungen und technischen Schnittstellen Dritter ab. Für Umstände außerhalb des Einflussbereichs von innowatt24 steht innowatt24 nur ein, soweit innowatt24 die Störung zu vertreten hat.
(2) Fällt eine Drittplattform vorübergehend aus, verlängern sich die betroffenen Reaktions- und Bearbeitungsfristen um die Dauer des Hindernisses. innowatt24 informiert den Verbraucher über länger andauernde, erkennbare Einschränkungen und bemüht sich um eine zumutbare alternative Bearbeitung.
(3) Dauert ein wesentliches Leistungshindernis länger als 30 Tage an und ist keine zumutbare Ersatzlösung verfügbar, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil aus wichtigem Grund kündigen. Für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung zu viel gezahlte Vergütung wird anteilig erstattet.
§ 20 Haftung
(1) innowatt24 haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von innowatt24, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unbeschränkt haftet innowatt24 ferner bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet innowatt24 auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verbraucher regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsregelung begründet keine Garantie für die Verfügbarkeit der Anlage, die Funktionsfähigkeit von Hersteller- oder Cloudsystemen, die Erkennung jeder Störung, einen bestimmten Ertrag oder eine bestimmte Einspeisevergütung. Ertrags- oder Einspeiseverluste sind jedoch nicht pauschal ausgeschlossen, soweit sie nach den vorstehenden Absätzen auf einer von innowatt24 zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
(4) Soweit innowatt24 lediglich den Kontakt zu einem rechtlich selbständigen Fachbetrieb oder Servicepartner vermittelt, haftet innowatt24 nicht für dessen eigenständige Leistungserbringung. Die Haftung für eigenes Auswahl-, Informations- oder Vermittlungsverschulden richtet sich nach den vorstehenden Absätzen.
§ 21 Leistungsstörungen und gesetzliche Rechte
(1) Erbringt innowatt24 eine geschuldete Dienstleistung nicht oder nicht vertragsgemäß, stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Rechte zu. Der Verbraucher soll innowatt24 eine festgestellte Leistungsstörung möglichst zeitnah mitteilen und Gelegenheit zur Abhilfe geben, soweit dies nach Art der Störung möglich und zumutbar ist.
(2) Gesetzliche Gewährleistungs-, Garantie- oder Schadensersatzrechte aus anderen Verträgen über die Anlage oder ihre Komponenten werden durch diesen Vertrag weder erweitert noch eingeschränkt.
§ 22 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) innowatt24 verarbeitet personenbezogene Daten und technische Anlagendaten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften und nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzhinweise.
(2) Soweit die Datenverarbeitung zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist, erfolgt sie insbesondere zur Vertragsabwicklung, Fernüberwachung, Fehleranalyse, Kommunikation mit dem Verbraucher und – soweit beauftragt – mit Herstellern oder Plattformbetreibern. Eine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung ist hierfür nicht Voraussetzung.
(3) Zugangsdaten, Anlageninformationen und Supportdokumentationen werden vertraulich behandelt und durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen geschützt.
§ 23 Verbraucherstreitbeilegung
(1) innowatt24 ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit bleiben unberührt.
§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zulasten des Verbrauchers wird nicht getroffen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
TEIL B - SERVICE LEVEL AGREEMENT (SLA)
Reaktionszeit ist keine Entstörzeit
Die nachfolgenden Fristen bezeichnen den Zeitraum bis zur qualifizierten Aufnahme und ersten technischen Bearbeitung des Falls. Eine vollständige Fehlerbeseitigung innerhalb dieser Fristen ist nicht geschuldet.:
1. Prioritäten und maximale Reaktionszeiten
P1 – Kritischer Ausfall: Gesamtanlage oder wesentliche Teile ohne Funktion; Sicherheitsabschaltung; vollständiger Ausfall eines zentralen Speichersystems. Die qualifizierte Reaktion erfolgt spätestens innerhalb von 2 Werktagen.
P2 – Erhebliche Teilstörung: Wesentliche Funktionsbeeinträchtigung; erhebliche Leistungseinbuße; Wechselrichter oder Speicher nur teilweise funktionsfähig. Die qualifizierte Reaktion erfolgt spätestens innerhalb von 3 Werktagen.
P3 – Kommunikationsstörung: Monitoring oder Datenübertragung gestört, während die Anlage technisch weiterläuft; Portalzugriff oder Daten fehlen. Die qualifizierte Reaktion erfolgt spätestens innerhalb von 5 Werktagen.
P4 – Allgemeine technische Anfrage: Nicht dringende Bedienungs-, Auswertungs- oder Organisationsfrage im Zusammenhang mit der betreuten Anlage. Die qualifizierte Reaktion erfolgt spätestens innerhalb von 5 Werktagen.
2. Inhalt einer qualifizierten Reaktion
a) Bestätigung, dass der Fall technisch aufgenommen wurde,
b) vorläufige Einordnung der Priorität und des bekannten Fehlerbildes,
c) Mitteilung, welche Informationen oder Zugriffe noch benötigt werden, und
d) soweit möglich, erste Handlungsempfehlung oder Information zum weiteren Vorgehen.
3. Fristberechnung und Pausierung
(1) Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von innowatt24.
(2) Eine Meldung außerhalb der Servicezeiten gilt zu Beginn der nächsten Servicezeit als eingegangen.
(3) Die Reaktionsfrist setzt eine ausreichend konkrete Fehlerbeschreibung sowie die erforderliche technische Erreichbarkeit voraus.
(4) Die Frist ist für die Dauer pausiert, in der innowatt24 auf notwendige Informationen, eine Freigabe, einen Zugang oder die Mitwirkung des Verbrauchers oder eines Dritten wartet.
(5) Muss ein Hersteller oder Plattformbetreiber eingebunden werden, bleibt innowatt24 zur Nachverfolgung verpflichtet; die Bearbeitungsdauer des Dritten ist jedoch keine Reaktions- oder Entstörzeit von innowatt24.
4. Prioritätsänderung und Eskalation
(1) innowatt24 kann die Priorität nach der ersten technischen Prüfung sachgerecht erhöhen oder herabsetzen. Eine Herabstufung wird dem Verbraucher begründet mitgeteilt. Bei komplexen Fällen kann innowatt24 den Hersteller, einen Plattformbetreiber oder einen Fachbetrieb einbeziehen, soweit dies zur Bearbeitung erforderlich und vom Verbraucher beauftragt oder vom Vertragsumfang gedeckt ist.
5. Ausschlüsse
(1) Das SLA enthält keine Garantie einer bestimmten Systemverfügbarkeit, keine Entstörungs- oder Wiederherstellungszeit, keinen Notdienst und keine 24/7-Bereitschaft. Reine wirtschaftliche Auswertungen, Strompreisfragen, allgemeine Energieberatung und technische Anliegen zu nicht einbezogenen Anlagen sind nur bei ausdrücklicher Tarifangabe umfasst.
TEIL C - LEISTUNGS- UND PREISBLATT / TARIFDATEN
Dynamische Tarifangaben
Die nachfolgenden Felder müssen im Online-Bestellprozess mit den konkreten Tarifwerten befüllt und unmittelbar vor Abgabe der Bestellung hervorgehoben angezeigt werden. Verbindlich sind die in der Bestellübersicht und Vertragsbestätigung wiedergegebenen Werte.:
Verbindliche Tarifangaben
-
Tarifname
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Einbezogene Anlage / Portal / Systemkonfiguration
-
Anzahl planmäßiger manueller Statusprüfungen pro Vertragsjahr
-
Anzahl enthaltener Supporteinheiten pro Vertragsjahr
-
Gesamtpreis für die Mindestlaufzeit inklusive Umsatzsteuer
-
Zahlungsweise und Fälligkeit
-
Mindestlaufzeit
-
Vertragsbeginn
Definition der abrechenbaren Fernleistungen
Kontingentverbrauch der Fernleistungen
1. Sichtung und erste technische Bewertung einer Fehlermeldung: nach aktiver Bearbeitungszeit in Supporteinheiten.
2. Auslesen und Analyse von Diagnose- und Logdaten: nach aktiver Bearbeitungszeit in Supporteinheiten.
3. Fernzugriff und zulässige Parametrierung: nach aktiver Bearbeitungszeit in Supporteinheiten.
4. Telefonische oder schriftliche technische Beratung: nach aktiver Bearbeitungszeit in Supporteinheiten.
5. Fallbezogene Herstellerkommunikation und Dokumentation: nach aktiver Bearbeitungszeit in Supporteinheiten, soweit im Tarif enthalten.
6. Wartezeiten auf Rückmeldungen: kein Kontingentverbrauch.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen
(1) Nach Ausschöpfung des Kontingents oder bei Leistungen außerhalb des Tarifs erhält der Verbraucher vor Beginn der Zusatzleistung ein gesondertes Angebot oder eine eindeutige Kosteninformation. Ohne ausdrückliche Beauftragung entstehen keine zusätzlichen Kosten. Sämtliche Preisangaben gegenüber Verbrauchern erfolgen als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer.
TEIL D - FERNZUGRIFFS- UND KOMMUNIKATIONSBERECHTIGUNG
Vertragliche Berechtigung – keine pauschale Datenschutz-Einwilligung
Die nachfolgende Berechtigung konkretisiert die geschuldete Fernleistung. Die für die Vertragsdurchführung erforderliche Datenverarbeitung stützt sich grundsätzlich auf die Vertragserfüllung und wird in den Datenschutzhinweisen erläutert.:
1. Fernzugriff
(1) Der Verbraucher beauftragt und ermächtigt innowatt24, im Rahmen des gebuchten Tarifs auf die in der Vertragsbestätigung bezeichneten Hersteller- und Monitoringportale zuzugreifen, Betriebs-, Status-, Diagnose- und Logdaten auszulesen und die zur Analyse erforderlichen Funktionen zu nutzen.
2. Parameteränderungen
(1) Der Verbraucher ermächtigt innowatt24, technisch erforderliche und vom Hersteller vorgesehene Einstellungen aus der Ferne zu verändern, soweit dies vom gebuchten Tarif umfasst ist und die Voraussetzungen von § 12 der Vertragsbedingungen eingehalten werden. Wesentliche oder kostenrelevante Änderungen bedürfen einer vorherigen gesonderten Zustimmung.
3. Hersteller- und Plattformkommunikation
(1) Soweit zur Bearbeitung eines Supportfalls erforderlich und tariflich umfasst, darf innowatt24 technische Anlagen- und Vertragsdaten an den jeweiligen Hersteller oder Plattformbetreiber übermitteln und in technischer Hinsicht Auskünfte einholen. innowatt24 ist nicht befugt, ohne gesonderte Zustimmung kostenpflichtige Leistungen zu beauftragen, auf Rechte des Verbrauchers zu verzichten oder rechtsgestaltende Erklärungen in dessen Namen abzugeben.
4. Erklärung im Online-Checkout
[ ] Ich beauftrage und ermächtige innowatt24 im Rahmen des gewählten Tarifs zum Fernzugriff auf die bezeichneten Hersteller- und Monitoringportale, zum Auslesen der erforderlichen Diagnose- und Anlagendaten sowie zu den vertraglich zulässigen Fernmaßnahmen. Die Grenzen dieser Berechtigung habe ich zur Kenntnis genommen.
TEIL E - VERTRAGSBESTÄTIGUNG
(1) Die individuell ausgefüllte Vertrags- und Bestellübersicht sowie sämtliche Vertragsunterlagen werden dem Verbraucher nach Vertragsschluss per E-Mail auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
(2) Der Vertrag kommt ausschließlich im elektronischen Online-Bestellprozess zustande. Maßgeblich sind die im Checkout ausgewählten und in der Vertragsbestätigung wiedergegebenen individuellen Tarif- und Anlagendaten.
(3) Die Vertragsbestätigung, die Vertragsbedingungen, das SLA, das Leistungs- und Preisblatt, die Widerrufsbelehrung, die Fernzugriffs- und Kommunikationsberechtigung, die Datenschutzhinweise sowie das Kunden- und Anlagendatenblatt bilden zusammen das Vertragswerk.
(4) Eine handschriftliche Unterzeichnung ist für den Vertragsschluss nicht erforderlich.
