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Besondere Bedingungen für Fernüberwachung, Fernwartung und Support von Photovoltaikanlagen
1. Leistungsgegenstand
Die von innowatt24 angebotenen Fernüberwachungs-, Fernwartungs- und Monitoringverträge dienen der digitalen Überwachung, Analyse und unterstützenden Betreuung von Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Wechselrichtern, Wallboxen und sonstigen kompatiblen Energiesystemen.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung. Die Leistungen erfolgen grundsätzlich aus der Ferne, insbesondere über Monitoring-Portale, Herstellerplattformen, Fernzugriffe, telefonische Beratung, E-Mail-Kommunikation oder sonstige digitale Kommunikationswege.
Ein Anspruch auf Vor-Ort-Einsätze, Reparaturen, Austausch von Komponenten, Montage-, Elektro-, Dach- oder sonstige Handwerksleistungen ist nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Enthaltene Leistungen
Je nach gebuchtem Tarif können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:
a) Fernüberwachung der angebundenen Anlage über verfügbare Monitoring- oder Herstellerportale,
b) Sichtung und Bewertung von Anlagenmeldungen, Fehlermeldungen oder Auffälligkeiten,
c) Erstellung eines jährlichen Anlagenberichts, sofern im Tarif vorgesehen,
d) telefonischer Support oder Support per E-Mail, sofern im Tarif vorgesehen,
e) Handlungsempfehlungen bei erkennbaren Auffälligkeiten, Fehlermeldungen oder Optimierungspotenzialen,
f) erweiterte Analysen, sofern im Tarif vorgesehen,
g) Unterstützung bei der Kommunikation mit Herstellern, sofern im Tarif vorgesehen,
h) Priorisierung bei der Bearbeitung von Serviceanfragen, sofern im Tarif vorgesehen.
Die vorgenannten Leistungen stellen eine unterstützende Beratungs-, Analyse- und Fernbetreuungsleistung dar. Sie beinhalten keine Erfolgsgarantie für die Fehlerbeseitigung und keine Garantie für eine bestimmte Anlagenverfügbarkeit, Ertragssteigerung oder wirtschaftliche Einsparung.
3. Nicht enthaltene Leistungen
Nicht Bestandteil der Fernüberwachungs-, Fernwartungs- und Supportverträge sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart:
a) Vor-Ort-Einsätze von Servicetechnikern, Elektrikern, Monteuren oder sonstigem Fachpersonal,
b) Arbeitszeiten für Reparaturen, Austausch, Umbau, Nachrüstung oder Montage von Komponenten,
c) Fehlersuche oder Störungsbeseitigung vor Ort,
d) elektrische Messungen, Prüfungen, Inbetriebnahmen oder Wiederinbetriebnahmen vor Ort,
e) Dacharbeiten, Gerüststellung, Demontage oder Montage von PV-Modulen,
f) Ersatzteile, Austauschgeräte, Verbrauchsmaterialien, Versandkosten oder Herstellergebühren,
g) Leistungen zur Beseitigung von Fehlern, die durch unsachgemäße Bedienung, Fremdeingriffe, fehlende Wartung, bauliche Veränderungen, Netzbetreibermaßnahmen, Internet-/Netzwerkausfälle, Herstellerplattformen oder Drittanbieter verursacht wurden,
h) Arbeiten an Anlagen oder Komponenten, die nicht von innowatt24 geliefert, installiert oder in das Monitoring eingebunden wurden,
i) Gewährleistungs-, Garantie- oder Kulanzleistungen von Herstellern oder Dritten,
j) Notdienst-, Bereitschafts- oder Entstörungsleistungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
4. Kostenpflichtige Zusatzleistungen
Stellt sich im Rahmen der Fernüberwachung, Analyse oder Supportanfrage heraus, dass zur weiteren Bearbeitung ein Vor-Ort-Einsatz, eine Reparatur, ein Austausch, eine Messung, eine technische Prüfung oder eine sonstige nicht im Tarif enthaltene Leistung erforderlich ist, wird diese Leistung gesondert angeboten und abgerechnet.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung kostenpflichtiger Zusatzleistungen nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stunden- und Verrechnungssätze von innowatt24. Der aktuelle Verrechnungssatz für Servicetechniker beträgt derzeit 103,05 EUR inkl. gesetzlicher MwSt. pro Technikerstunde. Hinzu kommen gegebenenfalls Fahrtkosten, Materialkosten, Ersatzteile, Versandkosten, Herstellerkosten, Fremdleisterkosten sowie gesetzliche Umsatzsteuer.
innowatt24 ist berechtigt, kostenpflichtige Zusatzleistungen von einer vorherigen Beauftragung oder Freigabe durch den Kunden abhängig zu machen. Ohne gesonderte Beauftragung besteht kein Anspruch auf Durchführung solcher Zusatzleistungen.
5. Supportanfragen und angemessene Nutzung
Der Kunde kann Supportanfragen im Rahmen des gebuchten Tarifs stellen. Die Bearbeitung erfolgt in angemessenem Umfang und nach Verfügbarkeit der zuständigen Ansprechpartner. Eine unbegrenzte technische Betreuung, dauerhafte Einzelfallberatung oder fortlaufende Störungsbearbeitung ohne gesonderte Vergütung ist nicht geschuldet.
innowatt24 ist berechtigt, Supportanfragen, die über den üblichen Umfang des gebuchten Tarifs hinausgehen, als kostenpflichtige Zusatzleistung einzustufen. Dies gilt insbesondere bei wiederholten, umfangreichen oder zeitintensiven Anfragen, bei wiederkehrenden Störungen, bei Ursachen außerhalb des Verantwortungsbereichs von innowatt24 oder wenn eine vertiefte technische Analyse erforderlich ist.
Der Kunde wird vor Beginn kostenpflichtiger Zusatzleistungen über die voraussichtliche Kostenpflicht informiert, soweit dies nach Art und Dringlichkeit der Leistung möglich und zumutbar ist.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat die für die Fernüberwachung und Supportleistung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Dazu gehören insbesondere:
a) ein funktionsfähiger Internetzugang der Anlage,
b) die Bereitstellung erforderlicher Zugangsdaten, Freigaben oder Berechtigungen für Monitoring- und Herstellerportale,
c) die unverzügliche Mitteilung von Änderungen an Zugangsdaten, Netzwerk, Komponenten oder Anlagenkonfiguration,
d) die Bereitstellung von Fehlerbeschreibungen, Fotos, Screenshots, Seriennummern, Anlageninformationen oder sonstigen zur Analyse erforderlichen Informationen,
e) die Beachtung von Herstellerangaben, Bedienungsanleitungen, Wartungs- und Betriebsvorgaben.
Kann innowatt24 eine Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung, fehlender Zugänge, nicht erreichbarer Anlagen, fehlender Internetverbindung, gesperrter Herstellerportale oder unvollständiger Informationen nicht oder nur eingeschränkt erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch für den gebuchten Tarif bestehen.
7. Grenzen der Fernüberwachung
Die Fernüberwachung setzt voraus, dass die Anlage technisch erreichbar ist, die erforderlichen Daten vollständig und korrekt übermittelt werden und die jeweiligen Hersteller-, Portal- oder Schnittstellensysteme verfügbar sind.
innowatt24 übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Verzögerungen oder Datenfehler, die durch Herstellerplattformen, Netzbetreiber, Internetanbieter, Mobilfunkanbieter, Drittsoftware, Kundennetzwerke, fehlende Datenübertragung oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs von innowatt24 liegende Umstände verursacht werden.
Eine lückenlose Echtzeitüberwachung, eine sofortige Störungserkennung oder eine automatische Fehlerbehebung wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8. Abgrenzung zu Gewährleistung und Garantie
Die Fernüberwachungs-, Fernwartungs- und Supportverträge begründen keine zusätzlichen Gewährleistungs-, Garantie- oder Kulanzansprüche. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Soweit ein gemeldeter Fehler auf einen gewährleistungs-, garantie- oder kulanzfähigen Mangel zurückzuführen ist, gelten hierfür die gesetzlichen Regelungen sowie die jeweiligen Herstellerbedingungen. Die Prüfung, Koordination oder Unterstützung in solchen Fällen kann Bestandteil des gebuchten Tarifs sein, soweit dies dort vorgesehen ist. Vor-Ort-Leistungen, Austauschleistungen, Herstellergebühren, Versandkosten oder sonstige damit verbundene Aufwendungen sind jedoch nur dann enthalten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9. Reaktionszeiten und Priorisierung
Eine im Tarif enthaltene Priorisierung bedeutet, dass die Anfrage des Kunden gegenüber nicht priorisierten Anfragen bevorzugt eingeordnet wird. Eine bestimmte Reaktionszeit, Entstörzeit oder Wiederherstellungszeit ist damit nicht zugesichert, sofern keine konkrete Reaktionszeit ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweils gebuchten Tarif und den vertraglichen Vereinbarungen. Bereits gezahlte Vergütungen werden nicht erstattet, soweit innowatt24 zur Leistungserbringung bereit und in der Lage war und Leistungshindernisse aus der Sphäre des Kunden stammen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.